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III 2019 208

Umweltschutzrecht (Kostenverteilung Altlastensanierung Schiessanlage)

Sz Verwaltungsgericht · 2020-02-19 · Deutsch SZ
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Umweltschutzrecht (Kostenverteilung Altlastensanierung Schiessanlage) | Umweltschutzrecht

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

III 2019 208Entscheid vom 19. Februar 2020Besetzunglic.iur. Achilles Humbel, PräsidentRuth Mikšovic-Waldis, RichterinDr. Andreas Risi, Richterlic.iur. Josef Mathis, GerichtsschreiberParteienEidgenössisches Departement für Verteidigung,Bevölkerungsschutz und Sport (VBS),Generalsekretariat VBS, 3003 Bern,Beschwerdeführerin,gegenAmt für Umweltschutz (AfU),6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Schwyz,Vorinstanzen,Bezirk Z.________,vertreten durch den Bezirksrat,Schützengesellschaft Z.________,Beschwerdegegner,Bundesamt für Umwelt (BAFU),3003 Bern,Beigeladenes Amt,GegenstandUmweltschutzrecht (Kostenverteilung AltlastensanierungSchiessanlage)Sachverhalt:A.Auf dem Grundstück KTN 001.________ Z.________ (5 ha, 67 a 94 m2 im Eigentum des Bezirks Z.________) befindet sich das Schützenhaus mit Schützenstand und auf dem Grundstück KTN 002.________ Z.________ (14 a 8 m2 im Eigentum der Schützengesellschaft Z.________) die Zielscheiben und der Zeigerstand der 300 m-Schiessanlage A.________; der Kugelfang befindet sich auf den beiden Grundstücken KTN 001.________ und KTN 002.________. Die 300 m-Schiessanlage A.________ wurde im Jahr 1903 mit 12 Scheiben in Betrieb genommen, im Jahr 1975 auf 20 Scheiben erweitert und im Jahr 1990 - im Zusammenhang mit der Umrüstung auf elektronische Trefferanzeigesysteme - auf 10 Scheiben reduziert. Die 300 m-Schiessanlage A.________ wird weiterhin betrieben. Neben dem Vereinsschiessen wurde auf der Schiessanlage A.________ das Obligatorische Schiessen durchgeführt, und sie wurde bis 1990 regelmässig für Militärische Schiessübungen genutzt. Bis 2007 diente eine künstliche Erdwallschüttung im Gelände als Kugelfang. Im Jahr 2008 wurde ein künstliches Kugelfangsystem eingerichtet.B.Seit Herbst 2005 ist die 300 m-Schiessanlage A.________ im Kataster der belasteten Standorte (KbS Nr. 003.________) eingetragen. Am 14. Januar 2011 reichte der Bezirk Z.________ dem Amt für Umweltschutz (AfU) den Bericht über eine historisch-technische Untersuchung des Kugelfangs der 300 m-Schiessanlage A.________ sowie ein Sanierungsprojekt ein (AfU-act. 1). Nach der Zustimmung durch das AfU am 18. Januar 2016 (AfU-act. 2) und der Erteilung der kantonalen Baubewilligung mit Gesamtentscheid des Amtes für Raumentwicklung (ARE) am 17. Juni 2016 (AfU-act. 3) wurden im Zeitraum Juli 2016 bis September 2016 die Sanierungsarbeiten durch den Bezirk Z.________ durchgeführt und vorfinanziert. Laut dem Schlussbericht "Teilsanierung 300 m-Schiessanlage A.________" der B.________GmbH vom 30. August 2017 wurde eine Bleifracht von rund 38'157 kg ermittelt (AfU-act. 4). Das Sanierungsziel von 1'000 mg Blei pro kg (Pb/kg) Boden (Teildekontamination gemäss den Vorgaben der BAFU-Vollzugsbehörden-Mitteilung: VASA-Abgeltungen bei Schiessanlagen [nachfolgend: BAFU-Mitteilung: VASA-Abgeltungen], 3. Aufl. 2018 [sowie Vorauflagen], Ziff. 4.1 S. 16 f.) wurde erreicht (vgl. AfU-act. 4 Ziff. 6.1 f. S. 16). Wegen der verbleibenden Restbelastung bis zu 795 mg Pb/kg Boden verbleibt der Standort mit einer Nutzungseinschränkung (Weide und Schnittnutzungsverbot, vgl. AfU-act. 5) als belasteter, weder sanierungs- noch überwachungsbedürftiger Standort im Kataster der belasteten Standorte (AfU-act. 4 Ziff. 5.3 u. Ziff. 6.3 S. 16;

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Entscheid vom 19. Februar 2020

Besetzung

lic.iur. Achilles Humbel, Präsident

Ruth Mikšovic-Waldis, RichterinDr. Andreas Risi, Richter

lic.iur. Josef Mathis, Gerichtsschreiber

Parteien

Eidgenössisches Departement für Verteidigung,Bevölkerungsschutz und Sport (VBS),Generalsekretariat VBS, 3003 Bern,Beschwerdeführerin,

gegen

Amt für Umweltschutz (AfU),6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Schwyz,Vorinstanzen,Bezirk Z.________,vertreten durch den Bezirksrat,Schützengesellschaft Z.________,Beschwerdegegner,Bundesamt für Umwelt (BAFU),3003 Bern,Beigeladenes Amt,

Amt für Umweltschutz (AfU),6431 Schwyz,

Regierungsrat des Kantons Schwyz,Schwyz,Vorinstanzen,

Bezirk Z.________,vertreten durch den Bezirksrat,

Schützengesellschaft Z.________,Beschwerdegegner,

Bundesamt für Umwelt (BAFU),3003 Bern,Beigeladenes Amt,

Gegenstand

Umweltschutzrecht (Kostenverteilung AltlastensanierungSchiessanlage)